Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Rudolf Riester GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Die Bedingungen gelten als akzeptiert, sobald die Waren oder Dienstleistungen entgegengenommen wurden. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Rudolf Riester GmbH schriftlich bestätigt werden.
1. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Ereignissen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle („Ereignis höherer Gewalt“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Arbeitsstreiks, Materialmangel, Stromausfälle oder Cyberangriffe.
Die betroffene Partei hat die andere Partei innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen schriftlich über das Ereignis zu informieren und dessen Art sowie voraussichtliche Dauer anzugeben. Sie hat sich nach besten wirtschaftlichen Möglichkeiten zu bemühen, die Auswirkungen zu mindern und die Leistung so bald wie möglich wieder aufzunehmen.
Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage an, sollen die Parteien eine einvernehmliche Lösung finden. Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, wenn das Ereignis die Leistungserbringung für mehr als neunzig (90) aufeinanderfolgende Tage wesentlich verhindert.
2. Angebote
Angebote der Rudolf Riester GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Verbindlich werden Annahmeerklärungen und Bestellungen erst durch schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung der Rudolf Riester GmbH.
3. Preise
Sofern nicht anders angegeben, sind die in Angeboten der Rudolf Riester GmbH genannten Preise für dreißig (30) Tage ab Angebotsdatum verbindlich. Danach gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zusatzlieferungen und -leistungen werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich netto ab Werk Jungingen, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bestellungen werden nur ab einem Mindestwert von EUR 1.500,00 akzeptiert.
4. Lieferungen
Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Bei Abholung durch einen vom Kunden beauftragten Spediteur muss die Ware innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Bereitstellung im Werk der Rudolf Riester GmbH abgeholt werden. Für jede Woche darüber hinaus wird eine Lagergebühr von 1,5 % des Auftragswertes berechnet, beginnend mit dem ersten Tag der zusätzlichen Woche.
Bestellungen gelten mit Ausstellung der Auftragsbestätigung als verbindlich. Eine Stornierung nach Auftragsbestätigung unterliegt einer Stornogebühr von 10 %.
Wird eine Bestellung nach Fertigstellung und Bereitstellung zur Lieferung storniert, beträgt die Stornogebühr 25 % des Auftragswertes.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer erheblicher Hindernisse, auch bei Zulieferern oder deren Subunternehmern, entbinden die Rudolf Riester GmbH von der Lieferverpflichtung.
In solchen Fällen ist die Rudolf Riester GmbH berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit zu verschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann der Kunde nach angemessener Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf grober Fahrlässigkeit.
Teillieferungen sind jederzeit zulässig, sofern sie für den Kunden von Interesse sind.
Die Lieferverpflichtung der Rudolf Riester GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Bei Annahmeverzug kann Rudolf Riester GmbH Schadensersatz verlangen. Das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit dem Annahmeverzug auf den Kunden über.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer oder mit Verlassen des Lagers – je nachdem, was zuerst eintritt – auf den Kunden über.
6. Gewährleistung
Die Rudolf Riester GmbH gewährleistet, dass ihre Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und entspricht der für das jeweilige Gerät festgelegten Frist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Die Gewährleistung entfällt bei:The customer fails to comply with our operating or maintenance instructions;
- Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen;
- Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung;
- Verwendung von nicht-originalen Teilen oder Verbrauchsmaterialien.
Mängel sind innerhalb einer (1) Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelanzeige kann Rudolf Riester GmbH nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
a) Rücksendung zur Reparatur verlangen;b) Servicetechniker zur Reparatur vor Ort entsenden;
c) eine Ersatzlösung anbieten.
Normale Abnutzung ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar und gelten nur für den ursprünglichen Käufer.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten (Steuern, Versand, Bearbeitung) Eigentum der Rudolf Riester GmbH.
Bis zur Eigentumsübertragung:
- Verwahrt der Kunde die Ware treuhänderisch für die Rudolf Riester GmbH;
- Lagert der Kunde die Ware getrennt und kennzeichnet sie als Eigentum der Rudolf Riester GmbH;
- Darf der Kunde die Ware nicht verpfänden, belasten oder anderweitig veräußern ohne schriftliche Zustimmung.
Bei Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung ist Rudolf Riester GmbH berechtigt, die Ware ohne Vorankündigung zurückzufordern. Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung.
Eine Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware erfolgt im Namen der Rudolf Riester GmbH. Bei Verbindung mit anderen Produkten entsteht ein Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen Bestandteilen.
8. Zahlung
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegen alle Bestellungen der Rudolf Riester GmbH einer vollständigen Vorauszahlung. Die Produktion beginnt und Lieferfristen laufen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Anfragen zu alternativen Zahlungsbedingungen sind schriftlich an den zuständigen Account Manager zu richten und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Rudolf Riester GmbH.
Wurden alternative Zahlungsbedingungen gewährt, behält sich Rudolf Riester GmbH das Recht vor, eingehende Zahlungen in folgender Reihenfolge zu verrechnen: (i) aufgelaufene Kosten und Auslagen, (ii) Zinsen und (iii) Hauptforderungen – unabhängig von anderslautenden Vermerken des Kunden.
Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen kann zur Aussetzung weiterer Lieferungen, zum Widerruf gewährter Zahlungsziele sowie zur Berechnung von Verzugszinsen und Inkassokosten gemäß geltendem Recht führen.
9. Produktänderungen
Rudolf Riester GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an der Produktkonstruktion vorzunehmen, sofern diese nicht zu einer Qualitätsminderung führen. Kunden werden über Produktänderungen gemäß den regulatorischen Vorgaben informiert.
10. Geistiges Eigentum und Urheberrecht
Alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken, Patente, Designrechte, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, in Bezug auf Produkte, Dokumentationen, Verpackungen, Software und sonstige Materialien, verbleiben ausschließlich bei Rudolf Riester GmbH oder deren Lizenzgebern.
Dem Kunden wird eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufbare Lizenz zur Nutzung der bereitgestellten Dokumentation und Software ausschließlich zum Betrieb der gekauften Produkte gemäß den Benutzeranweisungen und regulatorischen Anforderungen eingeräumt.
Der Kunde darf nicht:
- Software vervielfältigen, verändern, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode oder die zugrunde liegende Struktur zu ermitteln;
- Eigentumshinweise oder Etiketten entfernen oder unkenntlich machen;
- geistiges Eigentum der Rudolf Riester GmbH zu anderen als den ausdrücklich erlaubten Zwecken verwenden.
Jede unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe kann rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
11. Haftung
Rudolf Riester GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auch für einfache Fahrlässigkeit gehaftet, jedoch nur für typische und vorhersehbare Schäden.
Für indirekte, beiläufige oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, das Produkt wurde ausdrücklich zur Vermeidung solcher Schäden garantiert.
12. Verhaltenskodex
Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Verhaltenskodex der Halma-Gruppe, abrufbar unter www.halma.com.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Jungingen, sofern der Kunde ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
14. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, Rudolf Riester GmbH, deren verbundene Unternehmen und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen und Kosten freizustellen, die entstehen durch:
- Missbrauch oder unbefugte Modifikation unserer Produkte;
- Nichteinhaltung geltender Gesetze oder regulatorischer Anforderungen;
- Verwendung der Produkte in Kombination mit nicht genehmigten Geräten.
15. Einhaltung der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR)
Rudolf Riester GmbH garantiert als Hersteller, dass alle in Verkehr gebrachten Medizinprodukte den geltenden Bestimmungen der EU-Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 entsprechen, einschließlich CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, technischer Dokumentation, Kennzeichnung und – sofern zutreffend – Vergabe einer eindeutigen Produktkennung (UDI).
Autorisierte Händler sind verpflichtet:
- Die CE-Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung zu prüfen;
- Sicherzustellen, dass Verpackung, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung in der/den Amtssprache(n) des jeweiligen Mitgliedstaats vorliegen;
- Produkte gemäß den Vorgaben des Herstellers zu lagern und zu transportieren;
- Rudolf Riester GmbH unverzüglich über vermutete Nichtkonformitäten, Sicherheitsprobleme oder Vorkommnisse zu informieren;
- Bei Rückrufen, Rücknahmen oder Korrekturmaßnahmen mit Rudolf Riester GmbH, Importeuren und Behörden vollständig zu kooperieren;
- Ein Register über Beschwerden, nicht-konforme Produkte und Korrekturmaßnahmen zu führen und auf Anfrage zur Verfügung zu stellen;
- Auf Anfrage der zuständigen Behörden alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Produktkonformität bereitzustellen, einschließlich Muster oder Zugang zu Produkten, sofern möglich.
Händler dürfen Produkte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rudolf Riester GmbH verändern, umetikettieren oder anderweitig modifizieren.
Rudolf Riester GmbH, Jungingen, 08/2025